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der
Fahrer hat ein Fahrzeug gelenkt, für dessen Führen keine Nachweispflicht
besteht
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der
Fahr war krank
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der
Fahrer war in Urlaub oder
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der
Fahrer hat aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt (nur Inlandsbescheinigung
Deutschland)
Der
Unternehmer hat den betroffenen Fahrern eine solche Bescheinigung vor
Fahrtantritt unter Angabe der Gründe für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen
auszustellen und auszuhändigen. Diese Bescheinigung darf nicht
handschriftlich ausgefüllt sein und muss vom Unternehmer oder
einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, und
vom Fahrer unterschrieben werden.
Die
Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat hierzu ein Musterformblatt
erstellt.
Auch wenn dieses Formblatt in Deutschland nicht verbindlich vorgeschrieben ist,
empfehlen wir dessen Verwendung besonders im grenzüberschreitenden Verkehr, um
Schwierigkeiten bei etwaigen Kontrollen im EU-/EWR-Ausland zu vermeiden. In
einigen europäischen Staaten ist dieses Formblatt zum Teil
vorgeschrieben.
In den Fällen, in denen eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden
kann, weil die berücksichtigungsfreien Tage unterwegs angefallen sind, hat der
Unternehmer eine solche Bescheinigung nachträglich auszustellen und vorzulegen.
Verantwortung
für Verstöße/ Geldbußen Für begangene Verstöße sollen ab sofort alle an einer
Transportkette Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden, also nicht allein
der Fahrer, sondern auch der Arbeitgeber und der Auftraggeber, vgl. Art. 10 VO
(EG) 561/2006. Ein klassisches Mitverschulden z.B. des Verladers wäre gegeben,
wenn der Verlader von einem Frachtführer verlangt, dass seine Ware bis zum
Zeitpunkt X ausgeliefert werden soll, obwohl offensichtlich ist, dass der
genannte Termin nur bei einer Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten eingehalten
werden kann.